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   OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09   

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https://dejure.org/2009,9093
OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09 (https://dejure.org/2009,9093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09 (https://dejure.org/2009,9093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2009 - 4 Ss OWi 173/09 (https://dejure.org/2009,9093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    §§ 74 Abs. 2, 73 Abs. 2, 80 Abs. 1 OWiG
    Unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Entbindungsantrag, Verfahrensrüge, Versagung des rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Anforderungen an die Verfahrensrüge, Wiedergabe des Entbindungsantrages, Wiedergabe der ergangenen gerichtlichen Entscheidung, ...

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Persönliches Erscheinen bei bloßem Bestreiten der Führereigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen bei nicht bestrittener, aber auch nicht eingeräumter Fahrereigenschaft

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 80 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen bei nicht bestrittener, aber auch nicht eingeräumter Fahrereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Münster - 20 OWi 729/08
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 2 Ss OWi 180/06

    Hauptverhandlung - Formulierung des Entbindungsantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09
    Nach den genannten Vorschriften muss bei einer Verfahrensrüge der Tatsachenvortrag so vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen des Betroffenen zutrifft (OLG Düsseldorf, NZV 2007, 251 ff.).
  • BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99

    Wesentliche Gesichtspunkte des Sachverhalts im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 Ss OWi 173/09
    In diesen Fällen ist das Amtsgericht grundsätzlich verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen aufzuklären, da diese in einem solchen Fall zu den wesentlichen Gesichtspunkten des Sachverhalts i.S. von § 73 Abs. 2 OWiG gehören (zu vgl. BayObLG, NJW 1999, 2292 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2023 - 1 ORbs 48/23

    Gehörsverletzung; Entbindungsantrag; Sachaufklärung; Fehlerhafte Begründung der

    Danach muss bei einer Verfahrensrüge der Tatsachenvortrag so vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, falls das tatsächliche Vorbringen des Betroffenen zutrifft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009, 4 Ss OWi 173/09 , juris, Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 Ss 84/10

    Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG ist bei schwerwiegenden Mängeln der

    Nur schwerwiegende Mängel der tatrichterlichen Entscheidung bei der Ablehnung eines Entbindungsantrags können dazu führen, dass die Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG als rechtsfehlerhaft zu bewerten ist ( OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009, 4 Ss OWi 173/09 , zitiert nach JUR1S).
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